Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Orgelfragen:
Unser Team wird geleitet und unterstützt durch drei Orgelbaumeister und einem anerkannten Restaurator im Orgelbau.
Haben wir Ihr Interesse an einem Orgelpflegevertrag wecken können?
Wir senden Ihnen gerne ein Angebot zur Pflege Ihrer Orgel, zusammen mit einem Mustervertrag, zu. Klicken Sie einfach Kontaktformular und erklären Sie Ihre Wünsche. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren. Wenn Sie sich dann entscheiden, einen Orgelpflegevertrag mit uns abzuschließen, werden wir mit Ihnen einen Termin zur gemeinsamen Besichtigung des Orgelwerkes vereinbaren, um den Bestand des Instrumentes detailliert aufnehmen zu können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!
Warum sollten auch Sie für Ihre Orgel
einen Pflegevertrag abschliessen?
Vielen Menschen wissen, dass ein Musikinstrument von Zeit zu Zeit gestimmt werden muss. Darüber hinaus ist es für jeden Musiker, egal ob Gitarrist, Flötist oder Pianist, eine Selbstverständlichkeit sein Instrument auch regelmäßig zu pflegen, denn nur der optimale Zustand des Instruments lässt es zu, dass seine musikalische Schaffenskraft vollen Ausdruck erhält.
Auch die „Königin der Instrumente“ bedarf der Stimmung und Pflege. Was viele vergessen: Die Orgel besitzt neben ihrem anmutigen Äußeren und Ihrer vielfältigen Klangschönheit auch ein kompliziertes technisches Innenleben, das genauso Empfindlich auf mechanische Beanspruchungen, Temperaturschwankungen, Verschmutzungen, etc. reagiert, wie alle anderen Instrumente auch. Zugegebener Maßen ist der Aufwand zur Wartung eines solch großen Instruments, wie die Orgel es darstellt, nicht unerheblich, aber durchaus vergleichbar mit den Wartungspauschalen zur Instandhaltung von Heizungs- und Computeranlagen oder den Inspektionskosten für das geliebte Automobil. Betrachtet man den erheblich größeren Wert einer Orgel, so ist die Höhe der Wartungspauschalen im Verhältnis zu anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Computerbranche, als gering zu bezeichnen.
Orgelpflege ist nicht nur Orgelstimmung!
Bei uns beinhaltet der Orgelpflegevertrag nicht nur die Stimmung der Orgel, denn allein mit dem Stimmen des Pfeifenwerks wird der Orgelpflege nicht genüge getan, z. B. verstimmen sich gerade kleinere Pfeifen, insbesondere die Mixturen, auch durch Staubablagerungen am Pfeifenmund. In diesem Fall bedeutet das Stimmen im Besten Fall eine „Verschlimmbesserung“ des Zustandes. Unsere Fachkräfte sind darauf geschult, solche Zusammenhänge zu erkennen und darauf zu reagieren, d. h. im konkreten Fall nicht nur zu Stimmen, sondern auch mit einem feinen Pinsel den Labiumbereich von Pfeifen zu reinigen, bevor mit der Stimmung des Registers begonnen wird. Auch kann eine Orgel nur dadurch verstimmt sein, weil die Gewichte auf dem Magazinbalg der Orgel verschoben oder weggenommen wurden. Diesen Mangel erkennt der mit dem Orgelwerk vertraute Orgelbauer sofort und kann ihn ohne großen Aufwand beheben.
Ein wichtiger Faktor ist ebenso die Kontrolle und Justierung der Spiel- und Registertrakturen, denn macht z.B. eine Taste nicht genügend Gang, so hat dies Auswirkungen auf die Windzufuhr der Pfeifen, was letztlich ebenfalls zur Verstimmung eines oder mehrerer Töne führen kann.
Das sind Ihre Vorteile bei Abschluss eines Pflegevertrages!
• Geringere Kosten gegenüber der Einzelbeauftragung, da die Fahrtkosten komplett entfallen.
• Für jede Orgel wird eine feste Pauschale vertraglich vereinbart, d.h. auch wenn einmal mehr Arbeiten anfallen, kostet Sie das nicht mehr.
• Zuverlässiges Funktionieren des Instruments in den Gottesdiensten und Konzerten. Durch eine regelmäßige Pflege werden Fehlerquellen entdeckt und beseitigt.
• Ständige Kontrolle über den Zustand des Orgelwerkes. Bei jeder Wartung wird das Instrument in Augenschein genommen. Ist die Orgel z. B. so stark verschmutzt, dass mittelfristig eine Reinigung von Nöten ist, so wird die Kirchengemeinde von uns frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Auf diese Weise bleibt Zeit die notwendigen finanziellen Mittel für diese Arbeiten anzusparen und im Finanzhaushalt einzuplanen.
• Langfristige Werterhaltung der Orgel durch eine qualifizierte Pflege, da Substanzverfall z. B. durch tierische und pflanzliche Schädlinge, durch übermäßige Verschmutzungen, durch falsches Heizen des Kirchenraumes und vieles mehr rechtzeitig erkannt wird.
• Höhere Motivation und größeres Engagement des/der Kirchenmusikers/in durch ein funktionierendes und künstlerisch ansprechendes Instrument.
• Sie brauchen sich nicht selbst um die Stimmung und Wartung der Orgel zu kümmern. Wir melden uns in der „heizungsfreien“ Zeit zur Orgelpflege bei Ihnen an.
Das tut das Orgelbau-Mayer-Team für Ihre Zufriedenheit:
• Wir bürgen für eine große Fachkompetenz unserer Mitarbeiter durch eine fundierte Ausbildung an allen Orgelsystemen
• Innerbetriebliche Mitarbeiterschulungen dienen der Fort- und Weiterbildung unserer Fachkräfte
• Wir fördern den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Mitarbeitern durch regelmäßige Projektbesprechungen
• Ein eigens für uns entwickeltes Computerprogramm hilft uns noch besser auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können
• Ein optimierter Verwaltungsaufwand hilft uns indirekte Kosten zu minimieren
• Unsere Mitarbeiter sind mit qualitativ hochwertigen Werkzeugen und Ausstattungen ausgerüstet - dies ist eine Grundvoraussetzung für einwandfreies Arbeiten
Orgelpflege ist Vertrauenssache!
Die jährliche Wartung und Stimmung der Orgel sollte immer von kompetenten Fachkräften durchgeführt werden, denn nur dann wird ihr Sinn und Zweck auch erfüllt. Nur auf allen Orgelsystemen (Pneumatik, Elektrik und Mechanik) geschulte Orgelbauer sind wirklich in der Lage unter in Anspruchnahme einer entsprechenden Zeit eine Orgel gewissenhaft zu warten und zu stimmen.
Machen Sie selbst die Probe: für eine ordentliche Orgelpflege benötigt eine Fachkraft etwa 30 Minuten pro Register als durchschnittliche Arbeitszeit (Ausnahme bilden hier besonders kleine oder große Orgeln). Multiplizieren Sie die Zeit pro Register mit der Anzahl der Register in Ihrem Instrument und multiplizieren Sie die Gesamtarbeitszeit mit dem Stundensatz eines Facharbeiters. Sie werden sehen, dass unsere Orgelpflegepauschalen ein ausgezeichnetes Preis – Leistungsverhältnis besitzen.
Grundsätzlich umfasst jede Orgelpflege
die Stimmung und Wartung der Orgel.
Teil 1: Stimmung
Eine Orgel sollte „so wenig, wie möglich“ und „soviel, als nötig“ gestimmt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Hauptstimmung nicht jedes Jahr durchzuführen. Bei Orgeln guter Qualität lässt sich die Hauptstimmung auf alle vier bis fünf Jahre beschränken. In den Jahren dazwischen sollte eine Teilstimmung erfolgen. Natürlich wird diese Einteilung für jede Orgel einzeln und nach den Bedürfnissen der Kirchengemeinde getroffen.
Hauptstimmung
• Kontrolle bzw. Korrektur der Temperierung
• Intonationsausgleich einzelner Pfeifen
• Stimmung aller verstimmten Pfeifen unter Beibehaltung der bisherigen Tonhöhe
Teilstimmung
• Nachstimmung stark verstimmter Einzelpfeifen
• Stimmung aller Zungenregister
Teil 2: Wartung
Die Wartung der Orgel umfasst die folgenden Arbeiten:
• Revision des Winderzeugers: Ölstandkontrolle bzw. Spezialöl nachfüllen
• Überprüfung der Sekundärspannung des Gleichrichters
• Kontrolle der Winddrücke bzw. bei Bedarf Korrektur des Winddrucks, Überprüfung der Balgfedern der Windladenbälge
• Überprüfung des Instruments auf Einwirkungen von Schmutz, Mörtel, Feuchtigkeit, Zugluft und anderer Mängel. Festgestellte Mängel werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt
• Entfernen von losem Schmutz unter der Pedalklaviatur, sowie am Spieltisch selbst
• Überprüfung der technischen Funktionen und der Pfeifenansprache
• Überprüfung und Nachregulierung der Spiel- und Registertraktur, sowie der Koppeln
• Beseitigung kleiner Schäden und Störungen an Pfeifen, Windladen, Bälgen, Windleitungen, Befilzungen
• Reparatur bzw. Auswechselung einzelner Kleinteile, insbesondere der Spiel- und Registertraktur
• Entfernen einzelner in das Orgelgehäuse gelangter Fremdkörper und Gegenstände aus den Pfeifen und dem Orgelinneren
Sind zur Beseitigung von Schäden bzw. Störungen sehr umfangreiche Arbeiten notwendig, die den herkömmlichen Zeitbedarf deutlich überschreiten, so wird der Auftraggeber darüber informiert und ein gesondertes Kostenangebot erstellt. Beispiel: zur Beseitigung eines Kegelheulers muss in der Regel das betreffende Pfeifenwerk ausgehoben werden.
Grundlagen des Orgelpflegevertrages?
Grundlage für einen Orgelpflegevertrag sind für uns die Vertragsformulare der jeweiligen Diözese bzw. Landeskirche des Auftraggebers. Auf diese Weise sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite!